Aussetzen der Isolationspflicht in Baden-Württemberg
Liebe Tanzsportfreunde,
nach der aktuellen CoronaVO vom 1. Oktober 2022 gibt es zurzeit keine Zugangskontrollen nach G3 oder G2, ebenso gibt es im Sportbereich keine Maskenpflicht und auch keine Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation mehr.
Zum 16.11.2022 wird in Baden-Württemberg die Isolationspflicht für Corona-positive Personen ausgesetzt und es wird mehr Eigenverantwortung von allen von uns erwartet.
Zum allgemeinen Schutz aller bitten wir in einem dringenden Appell an eure soziale Verantwortung um Folgendes:
- Bitte betretet die Trainingsstätte nur, wenn ihr keine Covid-19 typischen Symptome habt und negativ getestet seid – ein Selbsttest ist ausreichend.
- Grundsätzlich: Haltet Abstand und die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen ein.
- Nutzt die Corona Warn-App.
- Tragt auf dem Gang und in der Umkleide weiterhin freiwillig eine Maske, vor allem, wenn viel los ist.
Wir sollten vor dem Hintergrund der Lockerungen der Regeln der CoronaVO nicht nachlässig und unvorsichtig werden, denn wir haben alle viel mehr Freude an unserem Sport, wenn wir uns sicher fühlen und unseren Sport gemeinsam ausüben können. Darum bitten wir euch, die aufgeführten Punkte freiwillig zum Schutze aller zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Franziska Gombert
Für euren Vorstand
+++ Aktualisierung +++
Änderung der Corona-Regeln zum 08.05.2022
da in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht gefallen ist, wird nun ab Sonntag, 08.05.2022 auch bei uns in den Räumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer Maske aufgehoben. Wir begrüßen es, wenn Ihr zu Eurem eigenen Schutz und zum Schutz anderer weiterhin freiwillig Masken tragt und Abstand haltet, vor allem, wenn auf dem Flur oder in den Toilettenräumen viel los ist.
Weiterhin gilt, dass Ihr mit Erkältungssymptomen bitte zuhause bleibt und nicht ins Training kommt.
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Änderung der Corona-Regeln zum 03.04.2022
ab heute, den 3.4.2022 gilt eine neue CoronaVO, in welcher viele Regeln entfallen. Der Zugang zum Training ist ohne Nachweis möglich!
Angesichts der immer noch sehr hohen Corona-Infektionszahlen behalten wir vorerst - entsprechend der Empfehlung der Landesregierung - noch die Masken- und Abstandsregeln (medizinische oder FFP2) im Flur/ in den Toiletten bei, um unser Training für alle Beteiligten so sicher wie möglich zu gestalten. Während der sportlichen Betätigung ist keine Maske notwendig.
Wir bitten Euch, nur dann zum Training zu kommen, wenn Ihr keine Covid-19-typische Symptome habt und negativ (selbst-)getestet seid. Gerne könnt Ihr die Corona-Warn-App nutzen.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
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Änderung der Corona-Regeln zum 23.02.2022
die Landesregierung hat die Corona VO angepasst. Ab dem 23.02.2022 ist der Zugang zum Training unter der 3G-Regelung möglich. Geimpfte und genesene Personen benötigen keinen zusätzlichen Nachweis in Form eines tagesaktuellen Tests. Ungeimpfte Personen benötigen einen tagesaktuellen Antigentest.
Weitere Info: Eine Kontaktnachverfolgung über das Ein- und Auschecken der QR-Codes ist für die Trainings nicht mehr erforderlich. (Siehe Corona VO, 09.02.)
Im Laufe der Woche bringen wir QR-Codes der Corona-Warn-App an. Die Nutzung ist freiwillig, wir würden uns jedoch freuen, wenn dieses Angebot angenommen wird und Ihr Euch darüber ein- und auscheckt. Dadurch besteht die Möglichkeit, im Falle einer Infektion, Personen mit der App zu warnen, welche ebenfalls eingecheckt waren. Vielen Dank!
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Änderung der Corona-Regeln zum 28.01.2022
Ab morgen, den 28.01.2022 ändern sich die Corona-Regeln. Baden-Württemberg kehrt wieder zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Damit gilt nach der derzeitigen Intensivbettenbelegung und der Hospitalisierungsinzidenz wieder die Alarmstufe 1. Das bedeutet für Sport in geschlossenen Räumen: 2G.
-> Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testnachweispflicht.
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Änderung zum 18.01.2022
Wir bitten um Beachtung: Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung wurde am 18.1.2022 bzgl. des Impfstoffes Janssen von Johnson u. Johnson angepasst: Für die vollständige Grundimmunisierung sind jetzt 2 Impfungen notwendig. Nach spätestens 3 Monaten muss die Auffrischung (Boosterung) mit einer 3. Impfung erfolgen um von einer Testnachweispflicht bei 2G+ befreit zu sein.
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Änderung zum 27.12.2021 und 12.01.2022 - textlich markiert.
1. Maskenregelung in Innenräumen:
Alle Personen ab 18 Jahren sollen FFP2-Masken oder Vergleichbare tragen (keine OP-Masken). Änderung zum 12.01.2022: Alle Personen ab 18 Jahren müssen FFP2-Masken oder Vergleichbare tragen (keine OP-Masken).
2. Anpassung 2G+ Regelung:
Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind nur noch:
- Personen, bei denen die Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Personen, bei denen die Genesung nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben.
- Personen für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission bzgl. einer Auffrischungsimpfung besteht.
Alle Personen, auf die die Punkte nicht zutreffen, benötigen zusätzlich zum digitalen Impf- oder Genesenennachweis einen Schnelltest von einer offiziellen Teststelle.
3. Regelungen für Schüler*innen:
Alle über 6-Jährigen benötigen in den Weihnachtsferien einen negativen Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Std.) Der Schülerausweis ist in den Ferien nicht ausreichend.
Vielen Dank!
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Änderung zum 04.12.2021 inkl. Präzisierung zum 05.12.2021
Präzisierung:
Von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen sind:
- Personen, bei denen die Schutzimpfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Personen, bei denen die Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
- Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben.
Alle Personen, auf die die Punkte nicht zutreffen, benötigen zusätzlich zum digitalen Impf- oder Genesenennachweis einen Schnelltest von einer offiziellen Teststelle.
Schüler/-innen bis einschließlich 17 Jahren sind weiterhin von der 2G-Regelung und Testpflicht ausgenommen. Hier reicht weiterhin ein Nachweis über den Schulbesuch. Kinder, die noch gar nicht eingeschult wurden, benötigen keinen Nachweis.
Vielen Dank!
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Änderung zum 24.11.2021
Liebe Mitglieder,
bitte beachtet, dass ab heute, den 24.11.2021, die Alarmstufe II greift und es Änderungen bei der Überprüfung von Nachweisen gibt.
Bedauerlicherweise reicht ein einfaches Prüfen des vorgezeigten Impfausweises nicht mehr aus, sondern der Impf-bzw. Genesenennachweis muss in Form eines QR-Codes (Handy oder QR-Code papierhaft) vorgelegt werden.
Wir möchten Euch zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass es wichtig ist - neben dem Impf- bzw. Genesenennachweis - auch Euren Personalausweis mitzuführen.
Vielen Dank!
Corona Regeln - Auf einen Blick
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Änderung zum 17.11.2021
Liebe Mitglieder,
wir möchten Euch hiermit über die aktuellen Neuigkeiten informieren -
Ab Mittwoch, den 17.11. ist der Zugang zu unserem Trainingsbetrieb für Nichtimmunisierte - zu unserem großen Bedauern - leider nicht mehr möglich.
Ausnahmen (für Kinder bis 17 Jahren):
Corona-Infos - Auf einen Blick
Bereits seit dem 16.9.2021 ist eine neue Corona-Verordnung mit einem dreistufigen Warnsystem in Kraft getreten. Diese wurde zum 7.11.2021 nochmals modifiziert.
TBW - Corona: Alarmstufe ab Mittwoch
Die wichtigsten Veränderungen für unseren Trainingsbetrieb haben wir Euch hier zusammenfasst.
Das Dreistufige Warnsystem orientiert sich an der Auslastung der Kliniken mit Corona-Patienten:
Die Gültigkeit der entsprechenden Stufe tritt ein, sobald sie vom Landesgesundheitsamt offiziell verkündet wird.
1.) In der „Basisstufe“ gilt die Nachweispflicht der 3G-Regel.
2.) In der „Warnstufe“ gilt beim Sport in geschlossenen Räumen die 3G-Regel mit PCR-Test für Nichtimmunisierte.
3.) Für die „Alarmstufe“ (diese wurde vom Landesgesundheitsamt ausgerufen und tritt leider am 17.11.2021 in Kraft) gilt in geschlossenen Räumen die 2G-Regel für Geimpfte und Genesene. Nichtimmunisierte können sich leider nicht mehr „freitesten“ lassen.